Ausbildungsdauer und -inhalte
Vier Jahre Teilzeit, gegliedert in die jeweils zweijährige Grund- und Fachstufe.
Mit der Versetzung von der Grundstufe in die Fachstufe wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungszustand zuerkannt, sofern dieser beim Eintritt in die Fachschule nicht nachgewiesen werden konnte.
Unterricht im allgemeinbildenden Bereich
Lernbereich I: Die Fächer Betriebliche Kommunikation, Berufsbezogenes Englisch und Betriebswirtschaftslehre vermitteln sprachliche, mediale und kommunikative Kompetenz, die Fähigkeit zur Kommunikation in berufsbezogenem Englisch, Arbeits- und Präsentationstechniken, Wege zur Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, wirtschaftliches Denken und ein betriebswirtschaftliches Grundverständnis.
Unterricht im fachlichen Bereich
Lernbereich II: Mit den Fächern Technische Mathematik, Technische Physik, Informationstechnik, Allgemeine und analytische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Anorganisches und analytisches Praktikum, Organisches Praktikum, Physikalisch-chemisches Praktikum und Chemisch-technische Untersuchungen wird eine breit angelegte naturwissenschaftliche Basis geschaffen, mit deren Hilfe es Ihnen möglich ist, sich in viele Anwendungsbereiche selbstständig einzuarbeiten.
Technikerarbeit
Die Technikerarbeit ist eine selbstständig anzufertigende Arbeit. Mit ihr soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, im Sinne von Schlüsselqualifikationen wissenschaftspropädeutisch arbeiten, fächerübergreifend denken und arbeiten sowie Arbeitsergebnisse angemessen präsentieren zu können.
Kosten und Ausbildungsförderung
Die Unterrichtsgebühren werden vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe festgelegt. Sie betragen derzeit 300 EUR pro Schulhalbjahr und sind jeweils vor Beginn der Unterrichtsabschnitte an die Stadt Karlsruhe als dem sächlichen Schulträger zu entrichten.
Der Besuch der Fachschule für Technik wird unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit über BAföG oder das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert. Auskunft erteilen die Arbeitsagenturen. Ein Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln ist rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme, also vor Eintritt in die Fachschule für Technik, bei der zustaändigen Arbeitsagentur zu stellen.