Fachschule für Technik

Fachschulen bieten für Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung die Möglichkeit, sich auf eine Tätigkeit im mittleren Management oder auf die unternehmerische Selbstständigkeit vorzubereiten. Die in der Berufsausbildung und im Beruf erworbenen Qualifikationen werden vertieft und erweitert. Einschlägige Ausbildungsberufe sind u.a. Chemielaborant, Physiklaborant, Chemikant, Pharmakant, Milchwirtschaftlicher Laborant, Chemisch-technischer Assistent, Pharmazeutisch-technischer Assistent. Weitere Zugangsberufe können bei der Schulleitung erfragt werden.

Das Spektrum von Aufgaben und Tätigkeiten umfasst z. B. die Entwicklung, Herstellung und Erprobung von Substanzen, die Steuerung und Überwachung von Produktionsabläufen und die instrumentelle Analytik unter Beachtung von Methoden der Qualitätssicherung. Ebenso sind Techniker*innen der Fachrichtung Chemietechnik als Ausbilder*innen in der Wirtschaft zu finden.
Sie benötigen einen Hauptschulabschluss und den Berufsschulabschluss sowie die Abschlussprüfung in einem für die gewählte Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberufs. Außerdem benötigen Sie eine anschließende einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr.
Wichtig: Bei ausländischen Bewerber*innen sind für den Besuch der Fachschule ausreichende deutsche Sprachkenntnisse notwendig.
Freitag: 18:00 h- 21:15 h
Samstag: 07:30 h – 16:45 h
Vier Jahre Teilzeit, gegliedert in die jeweils zweijährige Grund- und Fachstufe. Mit der Versetzung von der Grundstufe in die Fachstufe wird ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt, sofern dieser beim Eintritt in die Fachschule nicht nachgewiesen werden konnte.

Unterricht im allgemeinbildenden Bereich

Lernbereich I: Die Fächer Betriebliche Kommunikation, Berufsbezogenes Englisch und Betriebswirtschaftslehre vermitteln sprachliche, mediale und kommunikative Kompetenz, die Fähigkeit zur Kommunikation in berufsbezogenem Englisch, Arbeits- und Präsentationstechniken, Wege zur Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, wirtschaftliches Denken und ein betriebswirtschaftliches Grundverständnis.

Unterricht im fachlichen Bereich

Lernbereich II: Mit den Fächern Technische Mathematik, Technische Physik, Informationstechnik, Allgemeine und analytische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Anorganisches und analytisches Praktikum, Organisches Praktikum, Physikalisch-chemisches Praktikum und Chemisch-technische Untersuchungen wird eine breit angelegte naturwissenschaftliche Basis geschaffen, mit deren Hilfe es Ihnen möglich ist, sich in viele Anwendungsbereiche selbstständig einzuarbeiten.

Technikerarbeit

Die Technikerarbeit ist eine selbstständig anzufertigende Arbeit. Mit ihr soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, im Sinne von Schlüsselqualifikationen wissenschaftspropädeutisch arbeiten, fächerübergreifend denken und arbeiten sowie Arbeitsergebnisse angemessen präsentieren zu können.
Die Unterrichtsgebühren werden vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe festgelegt. Sie betragen derzeit 150 EUR pro Semester und sind jeweils vor Beginn der Unterrichtsabschnitte an die Stadt Karlsruhe als dem sächlichen Schulträger zu entrichten.
Der Besuch der Fachschule für Technik wird unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit über BAföG oder das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert. Auskunft erteilen die Arbeitsagenturen. Ein Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln ist rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme, also vor Eintritt in die Fachschule für Technik, bei der zustaändigen Arbeitsagentur zu stellen.
  • moderne Labore
  • praxisnaher Unterricht
  • hochqualifizierte Fachlehrer*innen
Mit bestandener Abschlussprüfung haben Sie gleichzeitig die Fachhochschulreife erlangt und der Besuch einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Bachelor) ist damit möglich.
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an den Bereichsleiter Herrn Thomas Hecht.
Nutzen Sie für Ihre Anmeldung bitte den im Download-Bereich der Website zur Verfügung gestellten Aufnahmeantrag.

Einheitlicher Schlusstermin für die Abgabe der Bewerbung um Aufnahme in die Fachschule für Technik ist jeweils der 1. März eines Jahres für die Aufnahme zum kommenden Schuljahr. In der Fachrichtung Chemietechnik beginnt alle zwei Jahre zum Schuljahresbeginn im September ein neuer Lehrgang. Dem ausgefüllten Aufnahmeantrag (Formblatt) sind beizufügen:
  • ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit,
  • beglaubigte Kopien Hauptschulabschlusszeugnis, Berufsschulabschlusszeugnis,
  • Nachweis der mindestens einjährigen Berufstätigkeit
Verwenden Sie bitte für Ihre Bewerbung keine Schnellhefter oder Klarsichthüllen. Sie erleichtern damit der Schule die Arbeit. Ein Lichtbild ist erst bei der Ausstellung eines Schülerausweises erforderlich.

Bis Anfang April des jeweiligen Jahres erhalten sie eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung.
Ein Auswahlverfahren wird durchgeführt, wenn nicht alle Bewerber*innen, welche die Voraussetzungen erfüllen, aufgenommen werden können. Die Auswahlkriterien sind nach der TechnikerVO: der Berufsschulabschluss oder der gleichwertige Bildungsstand, die Dauer der Berufstätigkeit, eine eventuelle Wartezeit, sowie besondere Gründe, die die Anerkennung als außergewöhnlichen Härtefall rechtfertigen. Einzelheiten sind in der TechnikerVO geregelt.
Alle Schüler*innen werden zunächst zur Probe aufgenommen und erhalten am Ende des ersten Schuljahres ein Zeugnis. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten dieses Zeugnisses über das Bestehen der Probezeit.
Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss die Fachschule für Technik verlassen. Er kann einmal erneut auf Grund eines Aufnahmeverfahrens nach der Schulordnung aufgenommen werden.
In der Abschlussprüfung soll nachgewiesen werden, dass das Ausbildungsziel der Fachschule erreicht wurde und die geforderten allgemeinen und fachtheoretischen Kenntnisse vorliegen. Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftlichen Prüfung, der praktischen Prüfung und der mündlichen Prüfung einschließlich der Präsentation der Technikerarbeit.

Schriftliche Prüfungsfächer im Lernbereich I

Betriebliche Kommunikation und Berufsbezogenes Englisch

Schriftliche Prüfungsfächer im Lernbereich II

Allgemeine und analytische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie

Praktisches Prüfungsfach (Chemisch-technische Untersuchungen)

In der praktischen Prüfung ist nachzuweisen, dass in der Praxis vorkommende Arbeiten mit den einschlägigen Geräten und Apparaturen durchgeführt werden können.
Die mündliche Prüfung findet zusätzlich zur Präsentation der Technikerarbeit statt und kann sich auf alle maßgebenden Fächer der Fachstufe erstrecken. Jeder Bewerber wird mindestens in einem Fach und soll in nicht mehr als drei Fächern mündlich geprüft werden.