Technische Oberschule

Sie haben Freude in Ihrem Beruf, möchten sich aber höher qualifizieren, um mehr Verantwortung übernehmen zu können? Oder ist Ihr Ziel ein Studium an einer Fachhochschule oder an einer Universität? Dann besuchen Sie die Technische Oberschule!
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Technische Oberschule:
  • die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10 an der Hauptschule (ab 2013 an der Werkrealschule) erworbene, dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand,

    ODER

    das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs,

    ODER

    das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 oder die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs,
  • in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und einem der Fächer oder Fächerverbünde Biologie, Chemie, Physik, Materie-Natur-Technik oder Naturwissenschaftliches Arbeiten ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und jeweils mindestens die Note „ausreichend“,

    ODER

    das Ablegen einer Aufnahmeprüfung in der nachgewiesen sein muss, dass der/die Bewerber*in den Anforderungen der Technischen Oberschule voraussichtlich genügen wird; zu der Aufnahmeprüfung wird auch zugelassen, wer einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand durch Berufsschulabschluss und Berufsausbildung oder durch Hauptschulabschluss, Berufsschulabschluss und Berufsabschluss nachweist,
  • das Abschlusszeugnis der Berufsschule bzw. ein gleichwertiger Bildungsstand und der Abschluss einer nach der Ausbildungsordnung mindestens zweijährigen Berufsausbildung im gewerblichen Bereich. Der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch der Oberstufe der Berufsoberschule förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren.
Die Schulleiterin kann in begründeten Ausnahmefällen, vor allem im Hinblick auf das angestrebte Ausbildungsziel, eine andere als die einschlägige Berufsausbildung oder Berufserfahrung anerkennen. Ausländische Bewerber*innen, die den mittleren Bildungsabschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
Sofern im Rahmen der gebildeten Klassen noch Plätze zur Verfügung stehen, berechtigt das Zeugnis der Fachhochschulreife nach einem Beratungsgespräch über die Anforderungen in der Abschlussklasse zum Eintritt in die Klasse 2.
Hierbei muss der Durchschnitt aus den Noten aller maßgebenden Fächer mindestens 2,5 betragen und die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, sowie das berufliche Schwerpunktfach jeweils mit einer Note besser als „ausreichend“ bewertet sein.
Die Bildungsdauer beträgt zwei Jahre im Vollzeitunterricht. Der Unterricht richtet sich nach den vom Kultusministerium Baden-Württemberg erlassenen Bildungs- und Lehrplänen. Der Stundenplan sieht Unterricht mit insgesamt 30 Wochenstunden vor. Hierzu zählen folgende Pflichtfächer:
  • Religionslehre
  • Deutsch
  • Englisch
  • Mathematik
  • Physik
  • Chemie
  • Biologie
  • Geschichte mit Gemeinschaftskunde
  • Volks- und Betriebswirtschaftslehre
  • Projektarbeit
Für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife sind zusätzlich vier Wochenstunden im Fach Spanisch erforderlich.
Die Schule bietet zur Auffrischung und Erweiterung Ihrer Kenntnisse in Mathematik einen einwöchigen Vorbereitungskurs an. Der Kurs findet auf freiwilliger Basis in der letzten Ferienwoche, vor Beginn des neuen Schuljahres, statt.
  • anschaulicher, praxisorientierter Unterricht
  • individuelle Betreuung bei Ihrer Projektarbeit
  • hochmotivierte Fachlehrer*innen
  • Fachexkursionen
  • social events: Blutspendetag mit dem Roten Kreuz, ein jährlich stattfindender Sporttag, Weihnachtsmarkt, Klimaaktionen
  • und alles, was Schule sonst noch ausmacht: ein Schulkiosk, Pausenbereiche drinnen und draußen, eine aktive SMV.
Bei erfolgreichem Abschluss wird die allgemeine Hochschulreife zuerkannt, die zum Studium aller Fächer an einer Universität oder an einer Fachhochschule berechtigt.

Eine weitere Möglichkeit ist das Studium mit einer starken Praxisorientierung an einer Berufsakademie.

Zudem erwarten viele Betriebe für Ausbildungsberufe in der freien Wirtschaft oder staatliche Stellen für bestimmte Ausbildungen in der Verwaltung das Abitur als Einstellungskriterium.

Weitere Möglichkeiten zur Information und Beratung bietet die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit informiert und berät zu allen Fragen rund um die Themen Berufsausbildung und Studium an dieser Schule. Weitere Informationen dazu im Portal der Bundesagentur für Arbeit.

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an den Abteilungsleiter Herr Stefan Schwarzwälder.
Nutzen Sie für Ihre Anmeldung bitte den im Download-Bereich der Website zur Verfügung gestellten Aufnahmeantrag.

Einheitlicher Schlusstermin für die Abgabe der Bewerbung um Aufnahme in die Technische Oberschule ist jeweils der 1. März eines Jahres für die Aufnahme zum kommenden Schuljahr. Dem ausgefüllten Aufnahmeantrag sind beizufügen:
  • ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit
  • beglaubigte Kopien sowohl der Zeugnisse als auch der Nachweise über die berufliche Ausbildung. Den einzureichenden Bewerbungsunterlagen ist das letzte Halbjahreszeugnis beizufügen, sofern das für die Aufnahme maßgebende Zeugnis zum Anmeldetermin noch nicht vorliegt.
Verwenden Sie bitte für Ihre Bewerbung keine Schnellhefter oder Klarsichthüllen. Sie erleichtern der Schule die Arbeit. Bis Anfang April des jeweiligen Jahres erhalten Sie eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung.
Ein Auswahlverfahren wird nur dann durchgeführt, wenn nicht alle Bewerber*innen, die die Voraussetzungen erfüllen, aufgenommen werden können.
Alle Schüler*innen werden zunächst zur Probe aufgenommen. Die Klassenkonferenz entscheidet aufgrund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit. Wer die Probezeit nicht bestanden hat, muss die Technische Oberschule verlassen. Er kann einmal erneut aufgrund eines Aufnahmeverfahrens nach der Schulordnung aufgenommen werden.
In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn in der TO1 findet an fünf Vormittagen ein Vorkurs Mathematik statt, der von aktuellen Schulabgängern der TO2 geleitet wird und die wichtigsten Themen der Algebra aus der Mittelstufe wiederholt:
  • Terme
  • Gleichungen
  • Lineare Funktionen – Geraden
  • Quadratische Funktionen – Parabeln
Diese Themen sind Grundlage für den Mathematikunterricht in der TO. Durch die Wiederauffrischung der Mathematikkenntnisse aus der Mittelstufe wird der Einstieg in die Oberstufenmathematik wesentlich erleichtert. Das betreute, aber dennoch weitgehend selbstständige Arbeiten bereitet die Teilnehmer auch auf selbstverantwortliche Arbeitsweisen in der Oberstufe vor.
Für den Abschluss sind die Leistungen in den maßgebenden Fächern entscheidend. Maßgebende Fächer sind alle Pflichtfächer mit Ausnahme von Religionslehre. Beim Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ist auch die zweite Fremdsprache maßgebendes Fach.

Für die Zulassung zur Prüfung werden in allen Fächern Anmeldenoten (ganze Noten) gebildet, die aus den in der Klasse 2 erbrachten Einzelleistungen zu ermitteln sind. Zur Abschlussprüfung sind alle Schüler*innen zugelassen, welche die zur Bildung von Anmeldenoten erforderlichen Einzelleistungen erbracht haben.

Die Abschlussprüfung besteht aus der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung. Schriftliche Prüfungsarbeiten sind in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik zu fertigen. Die mündliche Prüfung kann sich auf alle maßgebenden Fächer der Klasse 2 erstrecken. Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann sie nach erneutem Besuch der Klasse 2 einmal wiederholen.

Fachgebundene Hochschulreife

Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife erhält, wer die Abschlussprüfung bestanden hat, ohne die erforderlichen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachzuweisen. Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt zum Studium an einer Hochschule in Baden-Württemberg,
  • in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften, Agrarwissenschaften, Forstwissenschaften, Soziologie, Politologie, Psychologie, Pädagogik einschließlich Sozialpädagogik, Sport/Sportwissenschaft sowie Ingenieurwissenschaften
  • für das Lehramt an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, beruflichen Schulen und Sonderschulen
  • für das Lehramt an Gymnasien in o.a. genannten Fächern, soweit diese für die wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien zugelassen sind, sowie in Bildender Kunst, Musik und Sport
  • in allen Fächern an Kunsthochschulen.
Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Berufsoberschule - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 - in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland zum Studium einschlägiger Studiengänge an wissenschaftlichen Hochschulen oder Gesamthochschulen:
  • Diplom- und Magisterstudiengänge: Ingenieurwissenschaftliche und technologische Studiengänge, Architektur und Innenarchitektur, Chemie und Lebensmittelchemie, Geowissenschaften (ohne Geographie), Informatik und Wirtschaftsinformatik, Lebensmitteltechnologie, Mathematik und Wirtschaftsmathematik, Physik, Statistik, Wirtschaftsingenieurwesen
  • Lehramt an beruflichen Schulen: Technologische Fächer jeweils als berufliche Fachrichtungen. Einige Bundesländer setzen für die Aufnahme eines Studiums für das Lehramt an beruflichen Schulen die allgemeine Hochschulreife voraus.
Die fachgebundene Hochschulreife schließt die Fachhochschulreife ein.

 Allgemeine Hochschulreife

Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife erhält, wer die Abschlussprüfung bestanden und die Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache durch versetzungs- und abschlusserheblichen Unterricht nachgewiesen hat und mindestens die Endnote „ausreichend“ im Jahreszeugnis der letzten Klasse oder im Abschlusszeugnis nachgewiesen hat. Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an einer Hochschule.
Der Bildungsgang der Technischen Oberschule wird nach den Richtlinien des Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG) gefördert. Auskunft erteilt das für alle Schüler*innen der Technischen Oberschule zuständige Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Karlsruhe.